heute möchte ich Euch nochmal an ein Thema erinnern bzw. sensibilisieren , was uns alle hier angeht.
Es geht um die Gesetzgebung im "§ 232a Abs. 6 StGB........" , im Volksmund auch Prostitutionsschutzgesetz genannt.
Diese sieht u.a. ein Sexkaufverbot vorsieht....
Meine persönliche Meinung ist, das Opfer ganz klar mit einem Gesetz geschützt werden müssen.
Ob man das aber über ein so formulierte Gesetzgebung machen muss, halte ich für fragwürdig.
Ich möchte Euch bitten, zumindest mal über die Gesetzesänderung nachzudenken, ob sie Euch sogar persönlich betrifft !?
Bei Bedarf könnt Ihr ja ggf. auch mit einer Petition versuchen dagegen intervenieren.
Unter folgendem Link findet Ihr die Informationen und auch den Weg zur besagten Petition.
https://www.bringt-das-in-ordnung.de/#petition
Bitte seht diesen Beitrag als reinen Informationsbeitrag an.
Habt trotzdem alle Spaß an der schönsten Sache der Welt !
Viele Grüße
Einhorn73



