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Domina-Homepages und Jugendschutz

So, 26.Jul 2026, 17:14
Hi Juristen hier,
hi Domhunter

Ich beziehe mich mal auf Domhuntrs folgenden Post zum nun nötigen Passwortschutz der Duisburger Lady Leyla bzw. ihrer HP:
post345694.html#p345694

Hier die geschützte Seite der Lady:
https://ladyleyla.de/
Interessant und für mich unverständlich wird es da erst ab dem 18er-Haken

Liegt das daran das Lady Leylas Webseite auf Punkt DE endet?
Denn zu Domhunters Galerie de Sade Seite sehe ich nur vier Unterschiede und Domhunters Seite ist nicht quasie durch ein IdentVerfahren gesichert.

1. Domhunters Seite endet auf Punkt COM
2. Domhunters hat einen Datenschutzhinweis
3. In der Galerie de Sade (und hier) werden Worte wie Lustxxlave teilweise ausgeXt, desweiteren wird hier statt dem SP...-Wort für das männliche Ejakulat "Majo" verwendet.
4. die Gallerie hat ein Impressum

Sonst ist das überall das gleiche. Auch auf Seiten anderer Ladys. Leyla hatte auch keine Pornofotos.
Und unter KONTAKT der jetzt auch gesichert ist war nur ein züchtiges Foto und die Handynummer.

Wo liegen da die juristischen Unterschiede?

Re: Domina-Homepages und Jugendschutz

Mo, 27.Jul 2026, 07:58
Erstmal: Es ist nicht " DomHunters " Seite, sondern es sind Seiten der WDA Solutions e. K, allgemein als Galerie de Sade bekannt. Siehe Impressen.
Zu deinen Fragen:
Die Endungen de oder com sind beliebig und haben nichts mit der Thematik zu Richtlinien Jugendschutz zu tun.
Ein Identverfahren ist nur dann erforderlich, wenn die Inhalte der Seite nicht den Jugendschutzvorgaben entsprechen und der Zugang zu dieser geschlossenen Nutzergruppe gewünscht wird. Auge in Auge oder jemand, der das ersatzweise vornimmt und dann das Ü 18 bestätigt, haben sich als gängig und unkompliziert erwiesen.
In Schrift detaillierte, explizite Inhalte zu Praktiken, in Bild z. B. angelegter Strapon, Geschlechtsteile frontal sichtbar ( bei Schwxxz mehr als 45 Grad Neigungswinkel :-) :-) ), Blut, Striemen, kniender Sklave, sichtbare Fessellungen. Recht neu: Nacktheit bildlich in den Vorderund zu stellen, also Frauenbrust oder Arsch als Schwerpunkt zuvorderst präsentieren.
Es gibt darüber hinaus eine einfache Möglichkeit, Webseiten vom heimischen Rechner oder Lap zu entfernen - das nennt sich JusProg, muss einprogrammiert sein.
In der Praxis kann also Papa oder Mama mit einem Klick diese Seite tillen, wenn sie den minderjahrigen Filius beim Betrachten erotischer Seiten ertappen. Dieses JusProg ist zwingende Vorgabe für alle erotischen deutschen Seiten, alles andere ist irrelevant für KJM oder Medienanstalten.
Datenschutzhinweise ist ein Muss für alle HP, genauso Impressum.
Und im Impressum muss eine aktuelle postalische Adresse rein, Künstlername wird im Allgemeinen nicht akzeptiert - legale Alternative wäre, den Webseitenersteller / das Unternehmen dort einzutragen.
Ein Jugendschutzbeauftragter für Webseiten mit erotischen Inhalten bei Mailbenennung wird vorausgesetzt und erwartet. Und dieser Beauftragte sollte für Jugendwächter erreichbar sein und wissen, wie er mit diesen Leuten zu kommunizieren hat, sollte man in einen Prüfvorgang reinkommen.
Bestimmte Begriffe zu verfremden ist nützlich dafür, bei Suchen via Suchmaschinen geneigter Stelle nicht als Fund ausgeworfen zu werden. So bleiben böse Geister fern. :-)



DomHunter
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Re: Domina-Homepages und Jugendschutz

Mo, 27.Jul 2026, 10:04
Hi

ich bin ja zusätzlich Jugendschutzbeauftragte für Erotikseiten und im Thema drin.

Ob der Jugendschutz greift oder nicht liegt nicht an der Domain, sondern am Zielpublikum.
Wenn sich das Seitenangebot an deutsche Kund*innen richtet, dann ist der Jugendschutz zuständig.

Diese "Ich bin schon 18 Jahre" Anklick Optionen sind absolut nutzlos. Die Rangieren bei der Legalität etwa auf der Ebene Facebook Kettenbrief.

Es gibt in DE strenge Gesetze zum Schutz der Jugend. Dazu gehört vor allem das Verbot pornographische Medien Minderjährigen zugänglich zu machen. Zusätzlich gibt es noch weitere Medien, die als entwicklungsgefährdend eingestuft werden.
Sollten diese auf einer Webseite frei verfügbar zum Abruf sein, dann kann es Ärger mit dem Jugendschutz geben.

Ein Verbergen hinter einem Passwort-geschütztem Bereich dient dazu, solche Medien nur an Menschen herauszugeben, die nachweislich 18 Jahre alt sind.

Es gibt grundsätzlich keine Sicherheit dafür, welche Medien genau nun entwicklungsgefährdend sein könnten oder ab wann der Porno losgeht und sich von der erotischen künstlerischen Darstellung unterscheidet, das ist ein wenig ein Tanz. Die Behörde veröffentlicht da auch keine Leitlinie. Auch das verfremden von "bösen" Wörtern wird nicht akzeptiert und kann zu Abmahnungen führen. Ja, es gibt eine Berliner List eines bekannten Rechtsanwaltes, diese ist aber auch nur extrapoliert und gibt keine Sicherheit.

bestes Vorgehen zum Darstellen von Werbung zu erotischen und sexuellen Dienstleistungen im Sinne vom Jugendschutz:

Das Vorschalten eines Jugendschutzlabels, zum Beispiel das hier: https://www.fsk.de/label-generator/
Ein ladungsfähiges Impressum (mit bürgerlichem Namen)
Die Beauftragung einer Jugendschutzbeauftragten (zum Beispiel ich: https://bdsm-studio-lux.de/fuer-profis/ ... gendschutz)

Und natürlich keine Darstellung von pornographischem Material oder als entwicklungsgefährdend eingestuften Medien. Massgeblich ist dabei der Gesamteindruck.

In der Praxis sieht das meist so aus, dass irgendjemand eine Webseite dem Jugendschutz meldet. Die gucken dann irgendwann hinter verschlossenen Türen drüber und haben etwas zu bemängeln oder nicht. Das wird dann, wenn vorhanden, der Jugendschutzbeauftragten mitgeteilt, oder direkt der Webseitenbetreiberin. Meist kommt da eine Email, in letzter Zeit auch gern mal gleich ein gelber Brief. Dort steht dann drin was bemängelt wird mit Frist zur Nachbesserung. Erledigt man das dann ist der Spuk meist gleich wieder vorbei.

Pro Tipp:
Falls deine Webseite keine age.xml der age-de.xml hat, mach das lieber gleich. In letzter Zeit bemängelt der Jugendschutz das sehr oft.

Achtung: ich habe die Vorgaben et all stark vereinfacht dargestellt, aus Gründen der Verständlichkeit.
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
BDSM Studio LUX
0152 / 347 130 51

Re: Domina-Homepages und Jugendschutz

Mo, 27.Jul 2026, 11:26
Noch als kurze Hinzufügung:

Bei einem Prüfvorgang kommt es auch sehr darauf an, " wer " das gerade vornimmt - Bestimmungen und Richtlinien werden mal strenger, mal lockerer nachgegangen.
Wesentlich ist das Vorhandensein des programmierten JusProg und ein sauberes Impressum.
Die Wortverfremdung hat dann ja auch zur Folge, bestimmte sexistische Kraftausdrucke Jugendlichen vorzuenthalten, trägt ja auch zum Jugendschutz bei. Und so sehen das auch viele Leute vom Jugendschutz.
Generell, und das liegt Lady Velvet Steel ganz richtig, umgehend kooperativ auf Kritikpunkte reagieren und der Spuk hat ein schnelles Ende.
Klar ist, dass man bequem xhamster, xnxx, pornhub und wer weiß was aufrufen kann, alles Aufgeführte betrifft eben - deutsche - Webseiten.


DomHunter
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